Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist ein Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet, die rechnungslegungsbezogenen IT-Systeme in seine Beurteilung des Jahresabschlusses einzubeziehen; je nach Komplexität der eingesetzten IT-Systeme wird eine umfassende IT-Systemprüfung notwendig.
Die Anforderungen an eine solche Prüfung der IT-Systeme hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in der Richtlinie IDW PS 330 festgelegt. Dabei gilt die Aufmerksamkeit des Wirtschaftsprüfers nicht ausschließlich den buchhalterischen und steuerlich relevanten Details; ein weiterer zentraler Aspekt ist die IT-Systemprüfung, die ob des benötigten IT-Know-hows von kompetenten IT-Dienstleistern durchgeführt wird.
Die steigende Komplexität der eingesetzten IT-Systeme stellt die beauftragten Wirtschaftsprüfer vor wachsende Herausforderung. Als unabhängige Beratungsgesellschaft konzentrieren sich die Consultants der Cortina Consult auf eine risiko- und prozessorientierte Analyse der genutzten ERP- und IT-Systeme, inklusive eines umfänglichen Prüfungsberichts und ggfs. erforderlicher Handlungsempfehlungen.
Prüfungsschwerpunkte nach IDW PS 330:
- Strategie
- Organisation
- IT-Infrastruktur
- Software / Anwendungen
- Cloud und Outsourcing
- Datensicherheit
- Datenschutz (BDSG, EU-DSGVO)